Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 22. Oktober 2026
Diese Erklärung beschreibt den Stand der Barrierefreiheit des digitalen Dienstes UltraNOS (ultranos.de). Sie ist bewusst als Bestandsaufnahme geschrieben und nicht als Konformitätszusage: Was hier steht, ist am eigenen Quelltext geprüft. Was nicht geprüft ist, steht als „nicht geprüft" dabei.
Stand: 2026-10-22
1. Warum es diese Erklärung gibt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein kostenpflichtiges Software-Abonnement wie UltraNOS fällt grundsätzlich darunter.
Für den Betreiber greift derzeit die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme). Eine gesetzliche Pflicht zur Erklärung besteht daher zurzeit nicht — wir veröffentlichen sie freiwillig, weil eine Angabe „bemüht um Zugänglichkeit" ohne prüfbaren Inhalt niemandem hilft, der wissen will, ob er den Dienst bedienen kann.
Wird eine der beiden Schwellen überschritten, entfällt die Ausnahme automatisch. Dann werden die Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 (die für Web-Inhalte auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist) verbindlich, und diese Erklärung ist durch eine geprüfte Fassung zu ersetzen.
2. Stand der Vereinbarkeit — ehrlich
UltraNOS ist mit EN 301 549 / WCAG 2.1 AA nach heutigem Kenntnisstand nur teilweise vereinbar. Es liegt keine externe Prüfung und kein Testbericht vor. Die nachfolgenden Angaben beruhen auf einer Durchsicht des eigenen Quelltextes, nicht auf einer Messung mit assistiver Technik.
2.1 Was vorhanden ist
- Tastaturbedienung und sichtbarer Fokus. Die Oberfläche ist aus nativen Schaltflächen, Verknüpfungen und Formularelementen aufgebaut. Ein globaler Fokusrahmen (
:focus-visible, 2 px in der Akzentfarbe mit Abstand) zeichnet die aktuelle Stelle sichtbar aus. - Benennung von Bedienelementen. Symbolschaltflächen tragen textliche Namen (
aria-label); Bereiche und Dialoge sind ausgezeichnet (role,aria-modal,aria-labelledby). Zustände werden mitgeteilt (aria-pressed,aria-expanded,aria-current,aria-selected,aria-busy,aria-disabled). - Fehlermeldungen werden angesagt. Fehlerkästen tragen
role="alert"mitaria-live, damit ein Screenreader sie ausgibt, ohne dass die Seite neu gelesen werden muss. Reine Hinweise tragen das bewusst nicht — sonst unterbräche jeder harmlose Text den Vorlesevorgang. - Bewegung ist abschaltbar. Sämtliche Animationen werden bei gesetzter Systemeinstellung
prefers-reduced-motionunterdrückt. - Kontrast und Darstellung sind wählbar. Neun Farbschemata stehen zur Verfügung, darunter ein helles; die Schriftgröße folgt der Browsereinstellung und lässt sich zoomen.
- Ohne JavaScript erscheint statt einer weißen Fläche ein erklärender Text mit Überschrift.
2.2 Was nicht barrierefrei ist — bekannte Einschränkungen
- Die Seitensprache wechselt nicht mit der Oberfläche. Das Dokument ist fest als deutschsprachig ausgezeichnet (
<html lang="de">). Wer die Oberfläche auf Englisch umstellt, bekommt englischen Text in deutscher Sprachauszeichnung vorgelesen (Verstoß gegen WCAG 3.1.1). - Es gibt keine Sprungmarke zum Hauptinhalt („Zum Inhalt springen"). Wer mit der Tastatur navigiert, muss die Navigationsleiste bei jedem Seitenwechsel durchlaufen (WCAG 2.4.1).
- Kontrastwerte sind nicht gemessen. Die Farbschemata sind gestalterisch gewählt, nicht gegen die Mindestwerte 4,5:1 (Text) bzw. 3:1 (Bedienelemente, Grafik) geprüft. Für gedämpfte Sekundärtexte auf dunklem Grund ist eine Unterschreitung wahrscheinlich.
- Der Code-Editor und das Terminal sind Fremdkomponenten (Monaco, xterm.js). Beide sind tastaturbedienbar, ihre Zugänglichkeit für Screenreader ist aber von uns nicht geprüft und liegt nur teilweise in unserer Hand.
- Grafische Darstellungen ohne Textalternative: Die Code-, Nerven- und Wissenskarten sind interaktive Diagramme. Es gibt zu ihnen derzeit keine gleichwertige Darstellung in Textform.
- Ausgaben der KI-Modelle sind nicht auf Verständlichkeit, Sprachauszeichnung oder Struktur geprüft — sie entstehen zur Laufzeit und stammen nicht von uns.
- Kein Screenreader-Test. Es wurde nicht mit NVDA, JAWS, VoiceOver oder TalkBack gegengeprüft. Angaben zur tatsächlichen Bedienbarkeit mit diesen Programmen können wir deshalb nicht machen.
3. Rückmeldung und Kontakt
Sie stoßen auf eine Hürde, einen Inhalt, den Sie nicht wahrnehmen können, oder eine Funktion, die Sie nicht bedienen können? Schreiben Sie uns — auch formlos, auch ohne technische Angaben:
- E-Mail: ultranos@cnull.net
Bitte beschreiben Sie möglichst, welche Seite oder Funktion betroffen ist und womit Sie den Dienst bedienen (Browser, Betriebssystem, ggf. Hilfsmittel). Wir melden uns zurück und bearbeiten solche Hinweise vorrangig. Benötigen Sie einen Inhalt in einer zugänglichen Form, stellen wir ihn Ihnen auf diesem Weg zur Verfügung.
4. Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Rheinallee 97–101, 55118 Mainz
https://www.marktueberwachung-barrierefreiheit.de
5. Wie diese Erklärung entstanden ist
Erstellt am 2026-10-22 durch Selbstbewertung: Durchsicht des Quelltextes der Oberfläche auf Tastaturbedienung, Fokusdarstellung, Auszeichnung von Bedienelementen, Umgang mit Bewegung und Sprachauszeichnung. Keine Prüfung durch Dritte, keine Messung mit assistiver Technik, keine Kontrastmessung.
Diese Erklärung wird fortgeschrieben, sobald sich der Stand ändert — insbesondere, wenn die genannten Einschränkungen behoben sind oder eine externe Prüfung vorliegt.